Begleitetes Fahren ab 17 in Kaufbeuren

Beim begleiteten Fahren macht Ihr Kind mit 17 den ganz normalen Führerschein der Klasse B und darf danach bis zum 18. Geburtstag fahren – aber nur, wenn eine von Ihnen benannte Begleitperson mit im Auto sitzt. Ein Jahr Fahrpraxis unter Aufsicht, bevor es allein losgeht: Fahranfänger, die so gestartet sind, sind danach nachweislich seltener in Unfälle verwickelt. Diese Seite beantwortet die Fragen, die uns Eltern am häufigsten stellen.

Dürfen Sie Begleitperson sein? Drei Bedingungen

Das ist die Frage, an der es meistens hängt. Alle drei Punkte müssen erfüllt sein:

  1. Mindestens 30 Jahre alt.
  2. Seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B. Gezählt wird ab der Erteilung, nicht ab dem Geburtstag.
  3. Höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Bei zwei oder mehr Punkten ist eine Eintragung als Begleitperson nicht möglich.

Sie dürfen mehrere Begleitpersonen benennen – typischerweise beide Elternteile, oft zusätzlich ein Großelternteil, eine ältere Schwester oder ein Nachbar. Jede Person wird vorab namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen und von der Führerscheinstelle überprüft. Unser Rat: Benennen Sie von Anfang an alle, die realistisch in Frage kommen. Wer nicht eingetragen ist, darf nicht begleiten – auch nicht spontan, wenn es einmal eng wird. Ein Nachtragen ist möglich, kostet aber einen weiteren Behördengang.

Was die Begleitperson tut – und was nicht

Sie sind ausdrücklich keine Fahrlehrerin und kein Fahrlehrer. Sie dürfen nicht in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, also nicht ins Lenkrad greifen und nicht in die Pedale. Sie sitzen als erfahrene Ansprechperson daneben, geben Sicherheit und besprechen Situationen – die Verantwortung für das Fahren trägt Ihr Kind. Wo Sie sitzen, ist nicht vorgeschrieben; der Beifahrersitz ist das Übliche.

Wichtig und oft unterschätzt: Für Sie als Begleitperson gilt während der Fahrt die 0,5-Promille-Grenze. Wer mehr getrunken hat oder unter dem Einfluss von Drogen steht, darf nicht begleiten – die Fahrt gilt dann als Fahrt ohne Begleitperson, mit allen Folgen weiter unten. Der Rückweg vom Grillfest ist also genau die Situation, für die das begleitete Fahren nicht gedacht ist.

Für Ihr Kind am Steuer gilt ohnehin das absolute Alkoholverbot – als Fahranfänger in der Probezeit und als unter 21-Jährige oder unter 21-Jähriger.

Wann anfangen? Der Zeitplan

Damit Ihr Kind am 17. Geburtstag tatsächlich fahren darf, muss die Ausbildung vorher laufen. Diese Fristen gelten:

Schritt Frühester Zeitpunkt
Theorie- und Fahrunterricht mit 16 Jahren und 6 Monaten
Antrag bei der Führerscheinstelle am besten sofort mit der Anmeldung
Theoretische Prüfung 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
Praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
Fahren mit Begleitperson ab dem 17. Geburtstag

Rechnen Sie für die Bearbeitung des Antrags 2 bis 12 Wochen ein – erst wenn der Prüfauftrag vorliegt, kann ein Prüfungstermin vereinbart werden. Wer den Antrag zu spät stellt, verliert genau diese Wochen. Eine sinnvolle Faustregel: etwa ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag anmelden.

Was mit 18 passiert

Ab dem 18. Geburtstag darf Ihr Kind allein fahren – ohne dass irgendetwas beantragt werden muss. Die Prüfungsbescheinigung gilt in Deutschland noch bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag als Nachweis der Fahrerlaubnis. In dieser Zeit sollte der eigentliche Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeholt werden.

Die Probezeit beginnt bereits mit der Erteilung, also mit 17, und dauert zwei Jahre. Wer mit 17 anfängt, hat sie in der Regel mit 19 hinter sich.

Im Ausland: nur Österreich

Die Prüfungsbescheinigung wird außerhalb Deutschlands ausschließlich in Österreich anerkannt – und dort nur exakt bis zum 18. Geburtstag, die deutsche Verlängerung um drei Monate gilt in Österreich nicht. In allen anderen Ländern darf mit der Bescheinigung nicht gefahren werden. Der Sommerurlaub in Italien ist also keine Gelegenheit zum Üben.

Wenn ohne Begleitperson gefahren wird

Das sollten Sie mit Ihrem Kind einmal offen besprechen, weil die Folgen härter sind, als die meisten erwarten. Wer ohne eingetragene Begleitperson fährt:

  • zahlt ein Bußgeld und bekommt einen Punkt in Flensburg,
  • verliert die Fahrerlaubnis – sie wird entzogen, nicht nur eingezogen,
  • bekommt sie erst nach einer Sperrfrist und nach Teilnahme an einem Aufbauseminar neu erteilt,
  • und die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.

Ein Jahr Warten und die Ausbildung teilweise von vorn – dafür lohnt sich keine Fahrt. Genau deshalb der Rat von oben: lieber eine Begleitperson zu viel eintragen lassen als eine zu wenig.

Versicherung

Das Fahrzeug muss so versichert sein, dass Fahrerinnen und Fahrer unter 23 Jahren mitversichert sind – ein Anruf bei Ihrer Kfz-Versicherung klärt das in fünf Minuten. Viele Versicherer gewähren später außerdem günstigere Beiträge für Fahranfänger, die am begleiteten Fahren teilgenommen haben. Wie hoch der Nachlass ist, unterscheidet sich je Anbieter deutlich; fragen Sie am besten vor der Anmeldung nach.

Was es kostet

Bei uns kostet die Ausbildung genau dasselbe wie die Klasse B – für B17 nehmen wir keinen Aufschlag. Alle Positionen stehen offen in unserer Preisübersicht. Hinzu kommen bei der Führerscheinstelle kleine Gebühren für die Prüfungsbescheinigung und für die Eintragung und Überprüfung jeder Begleitperson.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen für den Führerscheinantrag – Antragsformular, biometrisches Passbild, Erste-Hilfe-Nachweis, Sehtest und Ausweis – kommt beim begleiteten Fahren das Zusatzblatt für das begleitete Fahren hinzu, mit den Angaben, Kopien und Unterschriften jeder Begleitperson. Die vollständige Liste und den Ablauf finden Sie auf unserer Infoseite.

Anmelden und losfahren

Kommen Sie mit Ihrem Kind montags bis donnerstags ab 18:30 Uhr in die Alte Weberei 12 in Kaufbeuren – wir gehen die Unterlagen gemeinsam durch und sagen Ihnen, welche Fristen in Ihrem Fall gelten. Vorab erreichen Sie uns unter 0171 1977876. Der Theorieunterricht läuft montags bis donnerstags von 19:00 bis 20:30 Uhr; alles dazu steht unter Theorieunterricht, die Leistungen der Klasse B auf der Seite zur Klasse B, B17 und BA.

Häufige Fragen zum begleiteten Fahren

Wer darf Begleitperson beim begleiteten Fahren sein?

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit wenigstens fünf Jahren ununterbrochen einen Führerschein der Klasse B besitzen und darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben. Alle Begleitpersonen werden vorab namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen; mehrere Personen sind möglich, zum Beispiel beide Eltern und ein Großelternteil.

Muss die Begleitperson Fahrlehrer sein oder eingreifen?

Nein. Die Begleitperson ist keine Fahrlehrerin und kein Fahrlehrer und darf nicht in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen. Sie sitzt als erfahrene Ansprechperson daneben, berät und gibt Sicherheit. Verantwortlich für das Fahren bleibt die Person am Steuer.

Darf die Begleitperson Alkohol getrunken haben?

Nein. Für die Begleitperson gilt während der Fahrt die 0,5-Promille-Grenze; unter dem Einfluss von Alkohol über diesem Wert oder von Drogen darf sie nicht begleiten. Wer dann fährt, gilt als ohne Begleitperson unterwegs. Für die 17-jährige Person am Steuer gilt ohnehin das absolute Alkoholverbot der Probezeit.

Wann kann mein Kind mit der Ausbildung anfangen?

Mit dem theoretischen und praktischen Unterricht darf im Alter von 16 Jahren und sechs Monaten begonnen werden. Die theoretische Prüfung ist frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag möglich, die praktische Prüfung frühestens einen Monat davor. Wer die Ausbildung rechtzeitig beginnt, kann am 17. Geburtstag losfahren.

Was passiert am 18. Geburtstag?

Ab dem 18. Geburtstag darf ohne Begleitperson gefahren werden. Die Prüfungsbescheinigung gilt in Deutschland noch bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag als Nachweis der Fahrerlaubnis – in dieser Zeit sollte der eigentliche Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeholt werden.

Gilt das begleitete Fahren auch im Ausland?

Nur in Deutschland und in Österreich. Österreich erkennt die Prüfungsbescheinigung exakt bis zum 18. Geburtstag an, die deutsche Verlängerung um drei Monate gilt dort nicht. In allen anderen Ländern darf mit der Prüfungsbescheinigung nicht gefahren werden.

Was kostet das begleitete Fahren zusätzlich?

Bei uns kostet die Ausbildung dasselbe wie die Klasse B – für B17 fällt kein Aufschlag an. Bei der Führerscheinstelle kommen kleine Gebühren für die Prüfungsbescheinigung und für die Eintragung und Überprüfung jeder Begleitperson hinzu. Die genauen Beträge nennt dir deine Führerscheinstelle.

Was passiert, wenn ohne Begleitperson gefahren wird?

Das hat deutliche Folgen: ein Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis. Neu erteilt wird sie erst nach einer Sperrfrist und nach Teilnahme an einem Aufbauseminar. Zusätzlich verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Deshalb sollten alle in Frage kommenden Begleitpersonen von Anfang an eingetragen werden.

Bringt begleitetes Fahren einen Vorteil bei der Versicherung?

Viele Versicherer gewähren Fahranfängern, die am begleiteten Fahren teilgenommen haben, später günstigere Beiträge. Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich – am besten vor der Anmeldung bei der eigenen Kfz-Versicherung nachfragen. Das Fahrzeug, mit dem gefahren wird, muss für Fahrerinnen und Fahrer unter 23 Jahren versichert sein.

Sinkt das Unfallrisiko durch begleitetes Fahren wirklich?

Das ist der Grund für die Regelung: Wer ein Jahr lang in Begleitung Erfahrung sammelt, fährt danach nachweislich sicherer als jemand, der mit 18 sofort allein startet. Genau deshalb empfehlen wir B17 allen, die früh anfangen können.

Die rechtlichen Angaben auf dieser Seite entsprechen dem Stand August 2026. Verbindlich entscheidet über Ihren Antrag und die Eintragung der Begleitpersonen immer die zuständige Führerscheinstelle.