Klasse A

Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg)
Bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 Jahre
Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre

Kraftrad

  • über 35kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht von mehr als 0,2kW/kg

Kraftfahrzeuge

  • Motorleistung mehr als 15kW
  • Hubraum mehr als 50cm³

Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen, nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren

Theorie Unterricht: 12 Grundstoff, 4 Klassenspezifische

Kosten

Grundbetrag: 430€ / Grundbetrag bei Erweiterung: 290€
Lehrmittel: 50€

Übungsfahrt: 73,00€
5 Überlandfahrten: á 83,00€
4 Autobahnfahrten: á 83,00€
3 Nachtfahrten: á 83,00€

Theorieprüfung: 40,00€
Praktische Prüfung: 165,00€

A 1